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Indoorapi Bienenzucht und Königinnenzuchtreglement nach VDRB
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Zuchtreglement
VDRB
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Zuchtreglement VDRB
1. Grundsatz
Der VDRB unterstützt die Bestrebungen zur Erhaltungs-
und Leistungszucht. Er ist bestrebt, die Zuchtarbeit
im "friedlichen Nebeneinander", mit dem notwendigen
Respekt und der Akzeptanz dem anderen gegenüber
umzusetzen.
Die Attraktivität einheimischer Bienen soll erhalten
bleiben.
Gemäss ETZV, SR Nr. 916.310, Art. 12.2
2. Zuchtverbände
Der VDRB fördert die Zucht von Bienen, die in seinem
Vereinsgebiet verbreitet sind. Es sind folgende Zuchtverbände
in diesem Konzept vereinigt:
Mellifera (VSMB): Verein Schweizerischer Mellifera Bienenfreunde
Carnica (SCIV): Schweizerische Carnicaimker-Vereinigung
Buckfast (BIVS): Buckfastimkerverband Schweiz
3. Paarungsverfahren
3.1 Reinzucht
Darunter sind Paarungen innerhalb einer Rasse (Unterart)zu
verstehen. Dabei können Zucht-linien selektioniert
und geeignet kombiniert werden. Um Inzuchtschäden
vorzubeugen, werden die Verwandtschaftsverhältnisse
mit Hilfe eines Zuchtbuches kontrolliert. Für Reinzuchtprojekte
werden A- Belegstationen, künstlichen Besamung
und Schutzgebiete eingesetzt.
3.2 Zuchtpraxis
VSMB und SCIV arbeiten nach den Prinzipien der Reinzucht.
Der BIVS arbeitet nach den Ideen von Prof. Armbruster
und Bruder Adam.
4. Rassenschutz / Schutzgebiete
Der Rassenschutz umfasst die Auflagen an die Bienenhalter
im Schutzgürtel von A- Belegsta-tionen und Schutzgebieten
gemäss Merkblatt Nr. 1 und 9.
Der VDRB fördert durch geeignete Massnahmen (Information,
Ausbildung, materielle Unter-stützung) den freiwilligen
Rassenschutz um A- Belegstationen und in Schutzgebieten.
Nach Möglichkeit ist die Unterstützung durch
die Gemeinde- und Kantonsbehörden zu suchen.
Gefährdeten einheimischen Bienenrassen soll im
Sinne einer nachhaltigen Bewahrung der Ar-tenvielfalt
besonderer Schutz gewährt werden.
Siehe auch BLW Genetische Ressourcen bei den landwirtschaftlichen
Nutztieren Art. 2
Der Kanton Glarus wird von den Zuchtverbänden des
VDRB als Mellifera - Schutzgebiet anerkannt.
5. Belegstationen
5.1 A- Belegstationen (Reinzuchtbelegstationen)
Sie sollen Reinpaarungen von Zuchtlinien ermöglichen.
Es dürfen nur geprüfte Drohnenvölker
aufgestellt werden. Um den Einfluss fremder Drohnen
zu vermeiden, müssen folgende Rand-bedingungen
optimal kombiniert werden:
- Der Überflug von Drohnen aus Nachbargebieten
muss durch geografische Hindernisse stark erschwert
sein (geografische Isolation). In der Schweiz lassen
sich diese Bedingun-gen nur in Gebirgsgegenden finden.
- Es ist ein Schutzgürtel zu erstellen, in welchem
keine Bienenvölker mit züchterisch uner-wünschten
Drohnen vorkommen.
- Die Sicherheit der A- Belegstationen muss periodisch
durch geeignete Messungen, auf den Einfluss fremder
Drohnen und die Rassenreinheit der Drohnenvölker
geprüft werden.
- Einzelheiten zu den A- Belegstationen sind im Merkblatt
Nr. 1 festgelegt.
5.2 B- Belegstationen (Gebrauchsbelegstationen)
Die Königinnen der Drohnenvölker sollen Töchter
von geprüften Abstammungen sein. B- Belegstationen
dienen zur einfachen Verbreitung von qualitativ hochwertigem
Zuchtmaterial zum Gebrauch als Wirtschaftsvölker.
Einzelheiten zu den B- Belegstationen sind im Merkblatt
Nr. 2 festgelegt.
6. Künstliche Besamung (KB)
Vom VDRB wird die künstliche Besamung unterstützt.
Einzelheiten zur künstlichen Besamung sind im Merkblatt
Nr. 3 festgelegt.
7. Bewertung und Zuchtwertschätzung
Ihr Zweck ist die Ermittlung und Beurteilung des Zuchtwertes
eines Bienenvolkes. Dies wird auch als Körung bezeichnet.
Es werden grundsätzlich drei verschiedene Aspekte
bewertet:
Die Honigleistung, die objektiven Eigenschaften sowie
die Rassenreinheit. Die Leistung und die Eigenschaften
der zur Reinzucht vorgesehenen Völker müssen
überdurchschnittlich sein. Die Rassenreinheit muss
dem VDRB- Toleranzbereich entsprechen
Einzelheiten für die Zuchtwertschätzung sind
im Merkblatt Nr. 4 festgelegt.
7.1 Morphologische Bewertung
Die Zugehörigkeit zu einer Rasse wird aufgrund
von morphologischen Messungen beurteilt. Die Zuchtkommission
setzt unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen
Erkennt-nisse die minimalen Anforderungen der verschiedenen
Rassen fest. Für die Buckfastimker werden die Richtlinien
der Gemeinschaft europäischer Buckfastimker herbeigezogen,
solange keine länderspezifische Zuchtordnung existiert.
Nur Königinnen, deren Nachkommen dem VDRB Toleranzbereich
genügen, werden ins Zuchtbuch aufgenommen.
Einzelheiten zur morphologischen Bewertung werden im
Merkblatt Nr. 5 festgelegt.
7.2 Leistungsprüfung und Prüfstände
Die Leistungsprüfung liefert Leistungsvergleiche
der Nachkommen von Zuchtköniginnen zu liefern.
Jede A- Belegstation arbeitet für die Leistungsprüfung
mit Prüfständen zusammen.
Einzelheiten zu Leistungsprüfung und Prüfständen
sind im Merkblatt Nr. 6 festgelegt.
8. Zuchtbuch
Alle drei Zuchtverbände führen ein Zuchtbuch
von auf A- Belegstationen begatteten oder künstlich
besamten Königinnen. Es soll ermöglichen,
die Verwandtschaftsverhältnisse der Königinnen
und Drohnenlinien zu kennen und unerwünschte Paarungen
zu vermeiden.
Die Züchter-Gruppen liefern die notwendigen Angaben
für das Zuchtbuch aus ihren eigenen Zuchtbüchern.
Einzelheiten für die Zuchtbuchführung werden
im Merkblatt Nr. 7 festgehalten.
9. Reinzüchter
Es sind erfahrene Imker, welche die Techniken von Auslese
und Züchtung beherrschen. Sie züchten mit
reinrassigem Material und begatten die Jungköniginnen
auf A- Belegstationen, in Schutzgebieten oder mit Hilfe
der künstlichen Besamung.
10. Zuchtgruppen / Zuchtstoffabgabe
Die Zuchtgruppe ist der Zusammenschluss von Rein- und
Gebrauchszüchtern sowie anderen interessierten
Imkern. Die Zuchtgruppe ist einer A- Belegstationen
angeschlossen oder führt künstliche Besamung
durch. Sie hat das Ziel geeignetes Zuchtmaterial zu
verbreiten. Alle zur Vermehrung verwendeten Königinnen
werden in einem Zuchtbuch registriert. Dieses ist Be-standteil
des Zuchtverbandszuchtbuches.
Die Zuchtgruppe organisiert die Abgabe von Zuchtstoff
und Jungköniginnen an Züchter.
Der VDRB fördert die Bildung von Zuchtgruppen und
die Zusammenarbeit unter ihnen. Ein-zelheiten zu den
Zuchtgruppen sind im Merkblatt Nr. 8 festgelegt.
11. Ausbildung
Der VDRB organisiert je nach Interesse alle 2-4 Jahre,
Ausbildungskurse zum Zuchtkurs &endash; Leiter.
Bestehende Zuchtkursleiter nehmen in regelmässigen
Abständen an Weiterbildungsveranstaltungen teil.
Der VDRB organisiert einmal jährlich einen Weiterbildungskurs.
Eine Teilnahmepflicht zu Weiterbildung besteht mindestens
alle zwei Jahre, ansonsten der Status zum Zuchtkursleiter
verloren geht. Zu diesen Weiterbildungsanlässen
werden auch alle Zuchtfunktionäre und Belegstationsleiter
eingeladen.
12. Züchtertagung
Als Zeichen solidarischer Zusammenarbeit wird ein Anlass
für alle, an der Zucht interessierten Züchter
und Verbände durchgeführt. Im letzten Quartal
des Jahres wird die VDRB Züchterta-gung abgehalten.
Unter Mitwirkung aller drei Zuchtverbände werden
die Tätigkeitsberichte veröffentlicht und
mit einem Fachreferat über Zuchtthemen abgerundet.
13. Organisation
13.1 Zuchtkommission VDRB
Die Zuchtkommission ist verantwortlich für Belangen
der Zucht im VDRB. Die Aktualisierung der Merkblätter
obliegt der Zuchtkommission VDRB. Änderungen müssen
vom Zentralvorstand VDRB genehmigt werden.
Sie besteht aus:
- 13.1.1 Zuchtchef VDRB
Er ist Mitglied im VDRB Zentralvorstand und leitet die
Zuchtkommission VDRB.
Er arbeitet gemäss Pflichtenheft und hat Stimmrecht
als auch Stichentscheid.
- 13.1.2 Wissenschaftlicher Beirat
Er
besteht aus einer bis zwei Personen und wird durch den
Zentralvorstand VDRB gewählt.
Er ist dem Zuchtchef VDRB unterstellt
Er unterstützt bei fachlicher Beratung in Fragen
der Tierzucht und Populationsgenetik.
Er hat kein Stimmrecht aber unterstützt den Zuchtchef
VDRB bei Fragen mit Stichentscheid
- 13.1.3 Zuchtchef Zuchtverband
Jeder Zuchtverband stellt einen Zuchtchef in die Zuchtkommission.
Namentlich:
13.1.3a Zuchtchef VSMB
13.1.3b Zuchtchef SCIV
13.1.3c Zuchtchef BIVS
Er ist verantwortlich für die Zucht in seinem Verband.
Er schickt jährlich einen Zuchtbericht bestehend
aus der Abrechnung des Zuchtverbandes sowie der Abrechnung
der zugeteilten A- Belegstationen an den Zuchtchef VDRB.
Termin 15.9. des laufenden Jahres
Er hat Stimmrecht
13.2 Zuchtchef Kanton
Er ist verantwortlich für die jährlich Abrechnung
der B- Belegstationen in seinem Kanton, sowie den Zuchtbericht
an den Ressortleiter Zucht VDRB.
Termin 15.9. des laufenden Jahres.
13.3 Sektionszuchtchef
Untersteht Zuchtchef Kanton
13.4 A- Belegstations- Verantwortlicher
Ist verantwortlich für den Betrieb seiner Belegstation.
Er untersteht dem Zuchtchef Zuchtverband.
Er liefert das Belegstationsjournal sowie das Zuchtbuch
und den Belegstationsbericht mit dem Abstammungsnachweis
der Drohnenvölker an den Zuchtchef Zuchtverband.
Termin 20.8. des laufenden Jahres.
Siehe auch Merkblatt Nr. 1
13.5 B- Belegstations- Verantwortlicher
Ist verantwortlich für den Betrieb der B- Belegstation.
Er ist administrativ dem Zuchtchef Kanton unterstellt.
Er liefert das Belegstationsjournal sowie den Belegstationsbericht
und allfällig das Zuchtbuch an den Zuchtchef Kanton.
Termin 20.8. des laufenden Jahres.
Siehe auch Merkblatt Nr. 2
13.6 Zuchtgruppenchef
Ist verantwortlich für die Aktivitäten in
seiner Zuchtgruppe.
Er untersteht dem Zuchtchef seines Zuchtverbandes.
Er liefert den Zuchtgruppenbericht an den Zuchtchef
seines Zuchtverbandes.
Termin 20.8. des laufenden Jahres.
Siehe auch Merkblatt Nr. 8
14. Finanzielle Unterstützung durch den VDRB
Wird im Merkblatt Nr. 10 festgelegt
15. mitgeltende Dokumente des VDRB
- Statuten des VDRB
- Reglement der Kasse zu Förderung der Bienenzucht
- Reglement der Kasse zur Unterstützung der Forschung
- Reglement über das Kurswesen im VDRB
- Organisation des Beratungs- Honig- und Zuchtwesen
im VDRB (6.12)
- (Pflichtenheft und Anforderungsprofil für Obleute
Zucht (6.11.7 und 6.11.8)
Ersetzt das Zuchtkonzept 95 vom April 1996 und tritt
mit der Genehmigung an der Delegiertenversammlung in
Kraft.
Zuchtchef VDRB: 16.04.2005 Jakob Künzle
Genehmigt von der Delegiertenversaammlung in Luzern:
16.04.2005

Quelle:
Bienen.ch
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Carnica, Landrasse, Apis, Api
Mellifera, Buckfast, Honigbiene, Honigbienen, Bienenzucht, Bienhaltung,
Koeniginnenzucht, Koenigin  |
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| Varroa,
Varroamilbe, Varoa, Milbe, Milben, Wachsmotte, Bienensterben, Bienenkrankheiten,
Waben, Wachs, Pollen, Gelée Royale |
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