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Labels: AGNI (Arbeitsgruppe Naturgemässe Imkerei), Apibio, Bio-Suisse, Demeter, Suisse-Garantie
 

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Labels - Qualitätslabel - Markenlabel - Produktlabel / Labels enthalten Angaben hinsichtlich eines oder mehrerer Merkmale, welche ein Produkt - Bienenprodukte oder Imkereiprodukte betreffen. Labels wie: AGNI (Arbeitsgruppe Naturgemässe Imkerei), Apibio, Bio-Suisse, Demeter, Suisse-Garantie sind Schweizer Labels / Label-Honig für Konsumenten.

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Schweizer Qualität & Labels


Labels
Labels enthalten Angaben hinsichtlich eines oder mehrerer Merkmale, welche ein Produkt betreffen. Das Vorliegen dieser Merkmale dient jedoch nicht als Voraussetzung für das Inverkehrbringen. Somit sind Labels im Gegensatz zu Kennzeichnungsvorschriften freiwillige Beschriftungen eines Produktes oder einer Dienstleistung. Einerseits dienen sie als Hilfe zur Information des Konsumenten, der ein Produkt oder eine Dienstleistung in besserer Kenntnis auswählen kann. Andererseits sind sie marktwirtschaftliche Instrumente, die es erlauben, den Wert von gewissen Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung hervorzuheben.


Ursprungsbezeichung
Die geschützte Ursprungsbezeichung AOC (Appellation d'Origine Contrôlée) gewährleistet die Erzeugung, Verarbeitung und Veredelung der Produkte im Ursprungsgebiet ( alle Produktionsetappen müssen innerhalb des Gebiets stattfinden).

Die geschützte geographische Herkunftsangabe IGP (Indication Géographique Protégée) gewährleistet die Erzeugung, Verarbeitung oder Veredelung des Produktes im Herkunftsgebiet (vorausgesetzt wird nur eine Produktionetappe innerhalb des Gebiets).

Die Qualitätszeichen AOC und IGP dürfen also nur für Produkte verwendet werden, welche mit der Region verbunden sind, die ihnen den Namen gibt (Ursprung). Sie müssen durch Merkmale und Tradition mit der Region (Terroir) in Bezug stehen sowie nach traditionellen Produktionsmethoden hergestellt werden. Das Register für AOC und IGP wird vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) geführt.



Verordnungen - Richtlinien - Deklaration


Verordnung


Bemerkungen


Deklaration


Schweizerische Lebensmittelverordnung (LMV)
(SR 817.02, Art 19, 22, 36, 202-204)

Schweizerisches Lebensmittelbuch (SLMB)
Kapitel 23A - Honig


die gesetzlichen Bestimmungen gelten für allen in der Schweiz verkauften Honig.


Pflicht:
- Name & Adresse
- Produzent od. Abfüller
- Gewicht
- Warenlos
- Produktionsland
- Mindesthaltbarkeit

Erlaubt:
- Honigsorte
- Region
- Nährwertangaben


Tierseuchenverordnung (TSV)
(SR 916.401, Art. 9, 39 59, 61, 73 74, 269-274, 308-310)


Gesetzliche Bestimmungen zur Bienenhaltung.


-


Bio-Verordnung (BioV)
(SR 910.18, Anh. 1, All)
Verordnung des EVD
(SR 910.181, Art. 5 - 16; Anh. 1 & 8)


Gesetzliche Anforderungen für alle Bienenstöcke aud Biobetrieben (Ausnahme: verpachtet) und allen als "biologisch" verkauften Honig.


Pflicht:
- Zertifizierungsstelle

Erlaubt:
- "Biohonig"


Honiglabel - Siegelimker


Das Goldsiegel des Verbands Schweizerischer Bienenzüchtervereine VSBV/FSSA bürgt für saubere, rückstandfreie Qualität und schonende Verarbeitung. Viele Schweizer Imkerinnen und Imker haben sich verpflichtet, über die geltenden Lebensmittelgesetze hinaus beste Honigqualität und Produkte zu garantieren. Sie lassen ihre Imkerei und Bienen regelmässig von geschulten Fachleuten überprüfen. Von besonderer Bedeutung sind die artgerechte Bienenhaltung, vorschriftsgemäss und rückstandsfreie Behandlung der Bienenkrankheiten, sowie Hygiene und Sauberkeit bei Honigernte und Honigverarbeitung. Wenn Imkerinnen und Imker diese Anforderungen erfüllen, dürfen sie dies mit einem goldenen Siegel auf dem Honigglas bekunden.

Qualitätslabels des Schweizer Bienenhonigs:

Das Goldsiegel des Verbands Schweizerischer Bienenzüchtervereine VSBV/FSSA

Suisse Garantie Label, vergeben durch den Verein Schweizer Wander-Imker VSWI

Honige mit dem Bio-Label

Web: VDRB


  Goldsiegel

Bild: Goldsiegel
(Siegelimker-Label)


www.vdrb.ch

Bio - Knospe


Die Zertifizierung nach den Richtlinien von Bio-Suisse setzt grundsätzlich eine Mitgliedschaft bei Bio-Suisse voraus. Zusätzlich zu den Anforderungen der Bio-Verordnung EVD sind die Kontrollpunkte nach den aktuellen Bio-Suisse-Richtlinien zu erfüllen.

Web: Bio-Suisse


  BIO-SUISSE

Bild: BIO-SUISSE (Label)


www.bio-suisse.ch

AGNI - Arbeitsgruppe Naturgemässe Imkerei


Im Jahr 2002 wurde die eidg. Bio-Verordnung mit Bestimmungen über die biologische Imkerei erweitert. Damit sind die gesetzlichen Grundlagen vorhanden, dass auch in der Schweiz (wie bereits seit einigen Jahren in unseren Nachbarländern) Honig in Bio-Qualität produziert werden kann. Bio-Honig ist seit 1.1.2002 in der Schweiz ein geschützter Begriff.

Web: AGNI


  AGNI

Bild: AGNI (Label)


www.agni.ch

demeter


Die Zertifizierung nach den Richtlinien von demeter setzt grundsätzlich eine Mitgliedschaft bei demeter voraus. Zusätzlich zu den Anforderungen der
Demeter-Imkerei sind die Kontrollpunkte nach den aktuellen Demeter-Richtlinien zu erfüllen.

Web: demeter


  Demeter

Bild: demeter (Label)


www.demeter.ch

Suisse Garantie


Die Zertifizierung nach den Richtlinien von Suisse-Garantie setzt grundsätzlich eine
Mitgliedschaft bei Suisse Garantie voraus. Zusätzlich zu den Anforderungen der Suisse Garantie sind die Kontrollpunkte nach den aktuellen Suisse-Garantie- Richtlinien zu erfüllen.

Web: Suissegarantie


  Suisse Garantie

Bild: Suisse Garantie (Label)

www.suissegarantie.ch

apibio


Der Verein apibio wurde 2007 aufgelöst. Die apibio Richtlinien werden noch durch AGNI kontrolliert.

Web: apibio


  apibio

Bild: apibio (Label)


www.apibio.ch

Bio-Inspecta


bio.inspecta und q.inspecta unterstützen Landwirtschaftsbetriebe und Unternehmen der Lebensmitttelbranche in der nachhaltigen Entwicklung und der Stärkung Ihrer Marktposition.

Web: Bio-Inspecta


  Bio Inspecta

Bild: Bio-Inspecta (Logo)


www.bio-inspecta.ch

BTA Test Agro AG


Kontroll- und Zertifizierungstelle:
Bio-Verordnung, Knospe
.

Web: Bio Test Agro AG


  BTA

Bild: (Logo)


www.bio-test-agro.ch

Institut für Marktökologie


Kontroll- und Zertifizierungstelle:
Bio-Verordnung
.

Web: IMO control


  IMO

Bild: (Logo)


www.imo.ch

FiBL Forschungsintitut für Biologischen Landbau (FiBL)


Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) wurde 1973 gegründet und ist seit 1997 in Frick ansässig. Es ist weltweit eine der führenden Forschungseinrichtungen für biologische Landwirtschaft.

Web: FiBL


  FiBL

Bild: FiBL (Logo)


www.fibl.org
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