| |










Labels - Qualitätslabel - Markenlabel -
Produktlabel / Labels enthalten Angaben hinsichtlich eines oder mehrerer
Merkmale, welche ein Produkt - Bienenprodukte oder Imkereiprodukte
betreffen. Labels wie: AGNI (Arbeitsgruppe Naturgemässe Imkerei),
Apibio, Bio-Suisse, Demeter, Suisse-Garantie sind Schweizer Labels
/ Label-Honig für Konsumenten.
Suche - Suchbegriffe:
Label, Labels, Qualitätslabel, Qualitätlabels, Siegel, Siegelimker,
Siegel-Imker, Siegelimkerei, Siegel-Imkerei, Markenlabel, Markenlabels,
Schweizerlabels, Bio, Biosuisse, Bio-Suisse, Apibio, Agni, Suissegarantie,
Suisse-Garantie, Demeter, Qualität, Qualitäten, Produkt,
Produkte, Label-Honig, Imker, Imkerei, Honig, Bienenhonig, Honige,
Konsument, Konsumente, Konsumenten, Labelhonig, ch-labels.
|
|
Schweizer
Qualität & Labels
|
|

Labels
Labels enthalten Angaben hinsichtlich eines oder mehrerer
Merkmale, welche ein Produkt betreffen. Das Vorliegen
dieser Merkmale dient jedoch nicht als Voraussetzung
für das Inverkehrbringen. Somit sind Labels im
Gegensatz zu Kennzeichnungsvorschriften freiwillige
Beschriftungen eines Produktes oder einer Dienstleistung.
Einerseits dienen sie als Hilfe zur Information des
Konsumenten, der ein Produkt oder eine Dienstleistung
in besserer Kenntnis auswählen kann. Andererseits
sind sie marktwirtschaftliche Instrumente, die es erlauben,
den Wert von gewissen Merkmalen eines Produktes oder
einer Dienstleistung hervorzuheben.
Ursprungsbezeichung
Die geschützte Ursprungsbezeichung AOC (Appellation
d'Origine Contrôlée) gewährleistet
die Erzeugung, Verarbeitung und Veredelung der Produkte
im Ursprungsgebiet ( alle Produktionsetappen müssen
innerhalb des Gebiets stattfinden).
Die geschützte geographische Herkunftsangabe IGP
(Indication Géographique Protégée)
gewährleistet die Erzeugung, Verarbeitung oder
Veredelung des Produktes im Herkunftsgebiet (vorausgesetzt
wird nur eine Produktionetappe innerhalb des Gebiets).
Die Qualitätszeichen AOC und IGP dürfen also
nur für Produkte verwendet werden, welche mit der
Region verbunden sind, die ihnen den Namen gibt (Ursprung).
Sie müssen durch Merkmale und Tradition mit der
Region (Terroir) in Bezug stehen sowie nach traditionellen
Produktionsmethoden hergestellt werden. Das Register
für AOC und IGP wird vom Bundesamt für Landwirtschaft
(BLW) geführt.

|
|

|
Verordnungen
- Richtlinien - Deklaration
|
|

Verordnung
|

Bemerkungen
|

Deklaration
|
|

Schweizerische
Lebensmittelverordnung (LMV)
(SR 817.02, Art 19, 22, 36, 202-204)
Schweizerisches Lebensmittelbuch (SLMB)
Kapitel 23A - Honig
|

die gesetzlichen
Bestimmungen gelten für allen in der Schweiz verkauften
Honig.
|

Pflicht:
- Name & Adresse
- Produzent od. Abfüller
- Gewicht
- Warenlos
- Produktionsland
- Mindesthaltbarkeit
Erlaubt:
- Honigsorte
- Region
- Nährwertangaben

|
|

Tierseuchenverordnung
(TSV)
(SR 916.401, Art. 9, 39 59, 61, 73 74, 269-274, 308-310)

|

Gesetzliche
Bestimmungen zur Bienenhaltung.
|

-
|
|

Bio-Verordnung
(BioV)
(SR 910.18, Anh. 1, All)
Verordnung des EVD
(SR 910.181, Art. 5 - 16; Anh. 1 & 8)

|

Gesetzliche
Anforderungen für alle Bienenstöcke aud Biobetrieben
(Ausnahme: verpachtet) und allen als "biologisch"
verkauften Honig.

|

Pflicht:
- Zertifizierungsstelle
Erlaubt:
- "Biohonig"
|
|










|